Quantcast
Channel: coffeeshop – Kein Wietpas!
Viewing all 161 articles
Browse latest View live

Bürgermeister Rombouts will mindestens vier Coffeeshops in Den Bosch

$
0
0

Die Gemeinde Den Bosch (offiziell ’s-Hertogenbosch) benötigt mindestens vier Coffeeshops, um die in der Stadt wohnenden Konsumenten mit Cannabis zu versorgen.

Bürgermeister Rombouts findet, drei Coffeeshops sind nicht genug. Foto: Geert. C. Smulders

Bürgermeister Rombouts findet, drei Coffeeshops sind nicht genug. Foto: Geert. C. Smulders

Diese Feststellung traf jetzt der Bürgermeister von Den Bosch, Ton Rombouts (CDA). Im Juni war man noch von einer Mindestzahl von drei ausgegangen.

Wie Rombouts sagt, ist die Overlast so reguliert, dass es für die Gemeinde ein akzeptabler Zustand ist. Deswegen ist er bereit, die Mindestanzahl der Coffeeshops in der Stadt auf vier zu erhöhen. Im Moment gibt es in Den Bosch fünf Coffeeshops. Die Gemeinde den Bosch arbeitet mit einem sogenannten ‘abnehmenden Maximum’. Das bedeutet, dass bei der Schließung eines Coffeeshops kein neuer seinen Platz einnimmt.

Die fünf Coffeeshops sind The Grass Company am Emmaplein, Expres’zo am de Oude Engelensweg, Twins am Masstrichtseweg und der Meetpoint und das Chip’n Dale an der Hinthamerstraat.

Der Gemeinderat von Den Bosch wird sich am 8. Oktober mit diesem Vorschlag befassen.

 


Heerlen: Polizei schießt vor Coffeeshop auf Verdächtigen

$
0
0

Schon am vergangenen Donnerstag gegen 21 Uhr ist es in Heerlen direkt am Parkplatz des Coffeeshops “The Brothers” zu einem ernsten Zwischenfall gekommen. Bei einer Kontrolle eines Fahrzeuges wurde einer der Insassen durch die Polizei angeschossen und verwundet. Dieser wurde ins Krankenhaus gebracht und sein Begleiter wurde festgenommen, wie “gezien Kerkrade” meldet.

Leider wird die Meldung auch nach nun einer Woche nicht präzisiert. Zeugen sprechen jedoch von einer drogenbezogenen Festnahme. Wie sich die Schießerei ereignet hat, ist noch immer nicht klar. Darüber, sowie über die Art der Verletzungen des angeschossenen Verdächtigen schweigt die Polizei noch immer.

Für die Unterschuchungen wurde der Parkplatz des Coffeeshops gesperrt.

Keine Strafen für die Coffeeshops

$
0
0

Am 27. Juni wurden in Maastricht mehrere Coffeeshopbesitzer und deren Mitarbeiter vom Strafgericht verurteilt, weil sie im Mai diesen Jahres Softdrugs an Gebietsfremde verkauft haben. Dieses Urteil wurde heute vom Gericht in Maastricht aufgehoben. Der zuständige Polizeirichter, eine Art Strafrichter, stellte heute fest, dass die Staatsanwaltschaft den strafrechtlichen Weg überhaupt nicht gehen durfte. Die Durchsetzung der Regelungen zur Drogenpolitik sei Sache der Gemeinde und könne nicht mit dem Strafrecht verfolgt werden. Aus diesem Grund weigerte sich das Gericht in Maastricht, den vorliegenden Fall weiter zu behandeln und lehnte ihn ab, da die Staatsanwaltschaft hierfür gar nicht zuständig sei.

Comandante Hoes darf alles

Comandante Hoes darf alles

Diese Entscheidung hatte keiner vorhergesehen und daher kam sie auch für alle Beteiligten überraschend. Das Gericht lehnte den Fall nicht nur ab, sondern übte auch grundsätzliche Kritik an der Toleranzpolitik der Stadt Maastricht. In seiner Begründung stellte der Polizeirichter fest, dass es unter den Experten keine einheitliche Meinung über das I-Kriterium gibt. Vielleicht könne man das Ziel der Vermeidung von Overlast auch durch weniger starke Maßnahmen erreichen. Es ist auch noch nicht untersucht worden, ob das Coffeeshopverbot für Ausländer überhaupt zur Vermeidung von Overlast führt. ‘Die Gemeinde sagt, dass das Verbot ins Leben gerufen wurde, um die Overlast zu bekämpfen. Es ist die Frage ob das erreicht wird. Es steht ausser Frage dass nun Overlast entsteht durch Drugrunner und Straßendealer. Es ist möglich, dass das Overlast Problem größer wird als vorher.’ sagte das Gericht in seiner Begründung.

Dass die Gemeinde, die Staatsanwaltschaft und die Coffeshops eine juristische Entscheidung benötigen ist klar zu sehen. Der Richter sieht auf der einen Seite eine Gruppe Coffeeshopunternehmer, die bereit sind der Gemeinde entgegenzukommen um den Verkauf von Softdrugs so gut wie möglich zu regeln. Vor diesem Hintergrund nannte der Richter es unbegreiflich, dass die gesamte Gruppe der Coffeeshopbesitzer und Mitarbeiter verfolgt wird, zumal klar sei, dass diese nur das I-Kriterium verletzt haben, was sie ja auch offen zugeben. Dies ist aber eine Sache der Gemeinde und deswegen ist das Strafgericht hierfür nicht zuständig.

Dieses Urteil ist eine kleine Sensation, denn das Gericht stellt die Drogenpolitik der Stadt Maastricht in Frage. Das bedeutet jetzt zwar nicht, dass das I-Kriterium abgeschafft ist, jedoch ist es eine deutliche Kritik am Vorgehen der Stadt Maastricht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Das bedeutet, der Fall wird in der nächsten Instanz weiter verhandelt.

Kein Wietpas! im Easy Going

Kein Wietpas! im Easy Going

‘Das habe ich so nicht erwartet, auch wenn ich es gehofft habe’, sagte Marc Josemans, der Vorsitzende des VOCM und Besitzer des Easy Going zu dem Urteil des Richters. ‘Dieser Richter begreift es, es ist auffallend, das ein ‘Strafrichter light’, wie ein Polizeirichter, tiefer in die Materie eindringt als der richtige Strafrichter.’  Josemans musste sich heute auch wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot vor dem Richter verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch das Verteilen eines Flyers, in dem der VOCM im Mai über die Öffnung der Coffeeshops informierte, gegen das A-Kriterium verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe in Höhe von 4000 Euro, wovon 2000 Euro als Bewährungsstrafe verhängt werden sollten. André Beckers, Josemans Anwalt, erklärte, dass es sich um einen reinen Informationsbroschüre gehandelt habe und forderte Freispruch. Das Gericht teilte auch hier nicht die Ansicht der Staatsanwaltschaft und sprach Josemans von den Vorwürfen frei.

“Es ist etwas ernsthaft falsch mit den Messungen des Gehalts der Wirkstoffe in Cannabis!”

$
0
0

Der folgende Beitrag ist die Übersetzung eines Artikels von Mario Lap, dem Direktor der Drug Text Foundation. In diesem Artikel betrachtet er die Begrenzung des THC Gehalts in Cannabisprodukten und die Folgen einer solchen Regelung. Mario Lap kann auf eine langjährige Erfahrung mit der niederländischen Drogenpolitik zurückblicken, die er seit vielen Jahren in unterschiedlichen Positionen begleitet hat. Vielen Dank an ihn, dass wir diesen Beitrag hier veröffentlichen dürfen. 

In diesem Artikel möchte ich auf den Vorschlag eingehen, Cannabis (Gras und Hasch) mit mehr als 15% THC als harte Droge zu klassifizieren.[1]

Dieser Vorschlag basiert auf einem einzigen Bericht (der Garretsen Rapport 2013)[2] , worin ausdrücklich gesagt wird, dass es keine Beweise gibt, dass stärkeres Cannabis zu mehr Problemen führt. Es gibt nur eine britische Untersuchung, die dieses behauptet.[3]
Praktisch das ganze niederländische ‘Suchtumfeld’, sowie die meisten untersuchenden Wissenschaftler, von Jelinek[4]  bis zu Professor Wim van Brink vom AMC [5], haben die Schlussfolgerungen von Garretsen und die vorgeschlagene 15% Norm als unklug bezeichnet.
Nach der Meinung von vielen wird die Einführung der 15% Norm das Beil an die Wurzel der erfolgreichen niederländischen Toleranzpolitik, insbesondere in Bezug auf die Trennung der Märkte, setzen. Das ist nach meiner festen Überzeugung eine reelle und große Gefahr.
Aber es gibt auch ernste und strukturelle Fehler in den Ergebnissen des Garretsen Berichts, die insgesamt nicht angesprochen wurden. Nämlich: Die Messungen oder Referenzen des THC-Gehalts. Um dies zu veranschaulichen, muss man nur die belgischen Analysen der gleichen Arten von Weed und Hasch, welches hier angeboten wird, betrachten.  Diese kommen auf der ganzen Linie zu 30-40% niedrigeren THC Werten[6] , und die belgische Regierung daher zu dem Schluss, dass Cannabis und Haschisch nicht gefährlicher geworden sind.

Mario Lap auf dem 420 Smokeout 2012 in Amsterdam, Foto: Stefan Müller

Mario Lap auf dem 420 Smokeout 2012 in Amsterdam, Foto: Stefan Müller

Wie kann die niederländische Regierung nach Garretsen dann behaupten, dass das Cannabis und Haschisch, welches hier in Coffeeshops verkauft wird, viel stärker sei und als harte Droge in Betracht gezogen werden sollte.
Die Ursache ist meiner Meinung nach einfacher als Sie es für möglich halten, und zeigt den schockierenden unwissenschaftlichen Inhalt des Berichts und damit die unbegründete Art des Vorschlags.
Darüber hinaus scheint der Vorschlag des erwähnten Berichts nicht auf einer tatsächlichen inhaltlichen Kenntnis von Cannabis zu basieren.. In der Regierungserklärung ist noch von wirksamen Bestandteilen die Rede, aber in dem Bericht ebenso wie in dem Vorschlag wird nur noch von THC gesprochen. Als ob THC der einzige wirksame Bestandteil von Cannabis ist. Mit anderen Worten wird Cannabis hier durch eine vereinfachte und falsche alkoholische Brille gesehen. Dies zeigt auch, wie wenig inhaltliche Kenntnis über Cannabis bei verschiedenen Organisationen und Entscheidungsträgern vorhanden ist.
Zum Schluss will ich noch auf die Klassifizierung ‘Harte Droge’ eingehen , einen Strassenausdruck für die juristische Klassifizierung „(Betäubungs)mittel mit unakzeptablen gesundheitlichen Risiken.

1. Testen und Testmethoden von Cannabisprodukten[7]

Die bekanntesten Methoden um den Cannabisgehalt zu bestimmen sind die folgenden:
GC Analyse (Gas Chromatographie)
HPLC Analyse (High Performance Liquid Chromatography)
TLC (Thin Layer Chromatography)
1H-NMR Methode
Von den meisten Laboratorien wird die HPLC-Methode verwendet, aber im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Methode im Laufe der Jahre durch verschiedene Laboratorien, und der Fähigkeit, ihre Ergebnisse zu vergleichen, gibt es viel zu sagen.
Die Ergebnisse sind alles andere als eindeutig.
Mit anderen Worten: wenn man die gleichen Cannabis Proben zu drei verschiedene Laboratorien, zur Analyse mit der HPLC-Methode, sendet, erhält man drei verschiedene Ergebnisse . Dies ist besonders relevant, da die Analysen im Laufe der Jahre durch verschiedene Laboratorien durchgeführt wurden. Darüber hinaus erhält man aus der gleichen Charge Cannabis auch verschiedene Werte.

Nur auf diese Weise ist es zu erklären, wie die belgische Schwesterorganisation (BEWSD) des niederländischen Trimbos Institutes [8] zu sehr unterschiedlichen Testergebnissen und strukturell niedrigeren THC-Werten kommt. Genau die gleichen Hasch- und Weed- Sorten werden von unseren südlichen Nachbarn als deutlich weniger stark und gefährlich angesehen. Ist die belgische Methode besser und zuverlässiger als die niederländische, oder umgekehrt? Wer weiß? Aber meiner Meinung nach ist die Antwort hierauf nicht bekannt.

Es erscheint daher sinnvoll, in einem Labor nach den verschiedenen Methoden eine Reihe von Proben zu testen, und die Ergebnisse zu vergleichen. Vielleicht können wir dann etwas Sinnvolles über die tatsächlichen THC-Gehalte in Cannabis aussagen, da die aktuellen Methoden und Ergebnisse mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten. Ein wichtiger Aspekt, der besondere Aufmerksamkeit verdient, ist das Verfahren der Probennahme.
In der vorgeschlagenen Änderung der Vorschriften wird argumentiert, dass es vorteilhaft ist einen Maximalwert von 15% einzuführen, obwohl keinerlei wissenschaftliche Grundlage oder Volksgesundheitsgefährdung bekannt ist. Dies, wo von zuverlässigen Analysen keine Rede sein kann und damit die THC -Werte, im wissenschaftlichen Sinne, vage und unklar sind. Was dann aber der Grund für diese Vorschläge ist, können wir nur raten. Ich werde versuchen, im Abschluss darauf einzugehen.

2. Cannabis und seine wirksamen Bestandteile[9]

Cannabis und die Cannabisprodukte beinhalten verschiedene wirksame Bestandteile von Cannabinoiden. Es ist nicht allein der Gehalt an THC, der die Stärke von Cannabis ausmacht, sondern vielmehr das Verhältnis zwischen dem THC und der Vielzahl anderer Cannabinoide. Es gibt auch deutliche Anzeichen dafür, dass die Menge und Art der Geruchs- und Geschmacksstoffe des Cannabis Auswirkungen auf die Stärke und Qualität des Cannabis hat.

THC,  Tetrahydrocannabinol
CBD, Cannabidiol
CBN, Cannabinol
CBG (Cannabigerol)
CBC (Cannabichromene)
CBL (Cannabicyclol)
CBV (Cannabivarin)
THCV (Tetrahydrocannabivarin)
CBDV (Cannabidivarin)
CBCV (Cannabichromevarin)
CBGV (Cannabigerovarin)
CBGM (Cannabigerol Monomethyl Ether)

Wenn man nun eine zufällig zusammengesetzte Gruppe von erfahrenen Cannabiskonsumenten eine Anzahl Sorten testen lässt, kommt man zu auffallenden Resultaten, die überhaupt nicht mit dem übereinstimmen, was man bei dem THC Gehalt erwarten würde.
Z.B. hat eine sogenannte ‘Jack Herer’ Variante, welche unter dem Namen ‘Bedrocan’ auf Rezept abgegeben wird, lt. den Angaben des Herstellers ungefähr 19% THC, wird jedoch von den meisten Konsumenten als schwächer empfunden als z.B. die gängige illegale Nederwiet Variante ‘White Widow’ mit ungefähr 16%, bzw. in einigen Varianten 9-15%.
Daher ist es dann auch Unsinn, die Stärke oder Schwäche von Cannabis nur am THC-Gehalt festzumachen. Cannabis ist komplizierter als Alkohol, wo es reicht, die Prozent des Alkohols anzugeben, um die Stärke zu beschreiben.
Eine wichtige Rolle spielt z.B. auch das CBD, das Cannabinoid mit einer beruhigenden Wirkung, welches in größeren Konzentrationen in importiertem Hasch vorkommt. Viele Konsumenten, vor allem ältere, empfinden diese Produkte als angenehmer (mehr stoned als high) und hier ist die Vermutung gerechtfertigt, dass dies durch den höheren CBD Gehalt bewirkt wird. Jedoch ist auch der Gehalt an THCV wichtig, da dieses auf die Wirkung des THC (Stärke und empfundene Stärke) Einfluss nimmt.
Nur den THC Gehalt (>15%) zu betrachten, sagt nicht genug aus über die Qualität und die Stärke von Cannabisprodukten und die Tatsache, das z.B. die medizinische Variante ‘Bedrocan’ mit 19% als ‘harte Droge’ bezeichnet werden muss, scheint das keineswegs zu begründen.
Ein vielleicht noch wichtigeres Argument gegen ein Maximum von 15% THC, basiert auf den Konsummustern und der Art und Weise wie Cannabis in den Niederlanden und West Europa konsumiert wird. In den Niederlanden werden Hasch und Weed vorwiegend als Joints konsumiert, worin sich eine Mischung aus Tabak und mehr oder weniger Hasch oder Weed befindet. Wenn die Cannabisprodukte schwächer werden, ist es wahrscheinlich, dass die Konsumenten mehr Joints rauchen, und damit auch mehr Tabak konsumieren, was nicht die Absicht sein kann, da dies negative gesundheitliche Konsequenzen hat. Man betrachte hierzu auch die Ausführungen der ehemaligen Gesundheitsministerin Fr. Dr. Els Borst (D66), die sich darüber bewusst war und deswegen die Begrenzung von Cannabis abgelehnt hat. Es gibt keine neuen Argumente, die ihre Ausführungen hierzu entkräften, eher noch ist das stärkere Cannabis besser für die Volksgesundheit, weil weniger Tabak geraucht wird.

3. Hard vs Soft drugs[11]

Die Unterscheidung zwischen weichen Drogen (Betäubungsmitteln, bei denen die niederländische Obrigkeit davon ausgeht, das sie ein tolerierbares Risiko mit sich bringen) und harten Drogen (Betäubungsmitteln, bei denen die Obrigkeit findet, das sie ein unannehmbares Risiko mit sich bringen) hat in den Niederlanden mit der Änderung der Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 1976 Einzug gehalten. Diese Gesetzesänderung basiert vor allem auf den zwei Berichten, “Freiräume in der Drogenpolitik” Basis 1971 ( Hulsman Bericht ) [12] und ” Hintergründe und Risiken des Drogenkonsums ” 1972 ( Baan Bericht ) . [13]
Zum Zeitpunkt der Einführung des Konzepts der weichen Drogen war, was auf dem niederländischen Markt angeboten wurde, zu 100% importiert und bestand hauptsächlich aus Haschisch. [14] Es gab noch kein Weed oder Haschisch von niederländischem Boden. Die Import-Substitution, durch die Einführung von Nederwiet, von 100% importiert zu etwa 80% der Produktion aus eigenem Anbau, fand in den frühen neunziger Jahren statt. Die zum Zeitpunkt der Opiumgesetzesänderung 1976 angebotenen Haschisch Sorten, Afghane, Nepalese, indisches und libanesisches Haschisch, waren oft starke bis sehr starke Sorten, aber die damals vorgenommenen THC Messungen [15 ], können nur schwer oder gar nicht mit den aktuellen verglichen werden (siehe 1. Test-und Prüfverfahren ), obwohl THC -Werte von 19% gemeldet wurden.
Mit anderen Worten, basiert die Unterscheidung zwischen weichen und harten Drogen auf der Basis von weichen Drogen, die zumindest teilweise nach Garretsen und dem Vorschlag der Regierung als harte Drogen gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre vielleicht auf der Grundlage der Erkenntnisse vertretbar, im Hinblick auf die Risiken von THC [16]. THC besitzt aber nach allgemein anerkannten Standards eine sehr geringe Toxizität . Es gibt keine bekannten Fälle einer lebensbedrohlichen Dosis von THC .
Marinol/Dronabinol [17] ist ein Medikament, das in den USA und Deutschland , an AIDS-Patienten und Übelkeitspatienten (z.B. bei Chemotherapie) verschrieben wird. Dieses enthält in der Tat 100% THC . Dieses Medikament soll daher nach Garretsen, im Gegensatz zu dem Bericht der WHO, wie eine harte Droge betrachtet werden. [18]
Basiert diese Annahme auf der Wirklichkeit? Wird Marinol (pures THC) als stärker empfunden als das auf dem Markt erhältliche Cannabis. Dies scheint nicht der Fall zu sein. [19] Pures THC wird allgemein als langweilig und wenig ansprechend empfunden und ist auf jeden Fall nicht stärker als die auf dem illegalen Markt (in den Coffeeshops) angebotenen Cannabisprodukte.
Lassen Sie uns in den folgenden Fragen ergründen, was die Gründe für die vorgeschlagene 15% Entscheidung sein könnten. Haben mehr Menschen Schwierigkeiten mit Cannabis, das mehr als 15% THC enthält, gegenüber dem mit weniger als 15% THC, und  haben sich die Werte in jüngster Zeit erhöht.
Es ist keine andere wissenschaftlichen Untersuchung verfügbar als die genannte Studie von De Fiori, die behauptet, dass stärkeres Cannabis zu mehr und größeren Problemen führt. Darüber hinaus sind zu diesem Bericht große Anmerkungen zu machen.[20] Der Anstieg der Zahl der Menschen in den Niederlanden, die Hilfe bei Problemen mit Cannabis suchen, scheint eher eine Folge des erhöhten Angebots von Hilfe und Vertrautheit mit dem Thema, als des höheren THC-Gehalts. [21]
Nederwiet (in den Niederlanden produzierte Cannabisprodukte) sind am Ende der 80er Jahre entwickelt worden, aber vor allem in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Bis dahin war niederländisches Cannabis kaum gut genug für die Konsumenten. Ende der achtziger Jahre sind durch Kreuzung und Veredelung mehrere Sorten von niederländischem Cannabis auf den Markt gekommen, die seitdem zu einem großen Teil den niederländischen Cannabismarkt bedienen. Mit anderen Worten, es hat eine Import-Substitution stattgefunden, die als ziemlich einzigartig zu sehen ist.
Ist dieses Nederwiet in den letzten Jahren (2001-2012) wirklich viel stärker geworden? Dies scheint nicht der Fall zu sein. Die Stärke von Cannabis scheint sich zu stabilisieren und sogar leicht nach unten angepasst zu werden. [22] Laut dem Trimbos Institut schwankt der THC-Wert von Cannabis seit Jahren zwischen 15% und 18%. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass so praktisch alle angebotenen Cannabissorten (> 15%) nach dem Vorschlag als harte Droge berücksichtigt werden müssten. Mit anderen Worten, 15% als Maximum, auch wenn ein Maximum gerechtfertigt und/oder notwendig erscheint, wäre sicher zu niedrig als ein Standard, wenn man von den aktuellen niederländischen Messmethoden ausgeht.
Mit anderen Worten: Erklärungen und Positionspapiere die sich nur auf den THC-Gehalt beziehen und eine Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen auf der Grundlage von> 15% THC vorschlagen, beruhen auf keinem sachlichen Grund und als nicht wissenschaftlich fundiert zu sehen.

4. Umsetzung , Durchsetzung und erwartete Auswirkungen auf die Trennung der Märkte

Wenn die vorgeschlagene Regelung (max 15 %) wirklich eingeführt wird, wie können die Coffeeshops dies dann umsetzen. Der THC-Gehalt des ihnen angebotenen Cannabis müsste an der Achterdeur gemessen werden.
Mit anderen Worten: Coffeeshops müssten mit Laboratorien zusammenarbeiten, um den THC-Gehalt der von ihnen zu erwerbenden Cannabisprodukte zu messen. Allerdings ist dies unter der aktuellen rechtlichen Situation nahezu unmöglich und man könnte die Handlungen eines Labor, das hieran mitarbeitet, als strafbare Handlung auffassen.
Ist eine solche Begrenzung (> 15 %) von den Ermittlungsbehörden, besonders der Polizei, durchzusetzen? Mit anderen Worten: werden Beamte mit zuverlässigen Geräten und Prüfverfahren ausgestattet, um das Cannabis in Coffeeshops zu testen? Müssen die Beamten Proben nehmen und die Tests von einem Labor durchführen? Sind diese Proben dann repräsentativ für eine ganze Charge von dieser Sorte? Stehen diese Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung? Die Antwort auf all diese Fragen ist klar und eindeutig. Nein!
Eine wichtige Auswirkung, die zu erwarten ist, muss in diesem Zusammenhang  berücksichtigt werden. Die Auswirkungen auf die Trennung der Märkte und der Beziehung zwischen Straßenhandel und Coffeeshops. Siehe in diesem Zusammenhang die Auswirkungen des “Wietpasbeleid” und den erhöhten Straßenhandel in den Städten, wo er eingeführt wurde.
Wenn potenzielle Konsumenten Cannabisprodukte wie die erwähnten nicht mehr in den Coffeeshops kaufen können, werden sie es wahrscheinlich auf eine andere Weise versuchen, und das wahrscheinlich mit Erfolg bei Straßen- und Hausdealern.
Dann wird in der Folge die Trennung des Marktes und damit der Grundstein für die niederländische Drogenpolitik unter unerwarteten Druck kommen, anhand der Tatsache, dass andere (echte harte) Drogen im Straßenhandel auch angeboten werden.
Seltsamerweise wird auf diese reale Gefahr auch im Garretsen Bericht hingewiesen, ohne jedoch anzugeben, was dagegen getan werden könnte.
Mit anderen Worten: durch ein Maximum von 15% wird zusammen mit dem Badewasser auch das Kind weggeschüttet.

5 . Fazit

Bei Amtsantritt der derzeitigen Regierung wurde in die Regierungserklärung aufgenommen, dass es einen maximalen Gehalt an Wirkstoffen geben soll. Weder über THC noch CBD Mindestgehalt wird dort geschrieben. Mit anderen Worten verengt die vorliegende Entscheidung (maximal 15% THC) die übermäßigen wirksamen Bestandteile auf THC.
Warum will diese Regierung, obwohl es in dem begleitenden Schreiben heißt, dass es eigentlich mehr Forschung nötig ist, und auch gegen die Meinung der meisten Experten, die 15% Norm einführen? Und nicht zum Beispiel einen minimalen CBD Gehalt (Psychose hemmend) .
Diese Frage ist schwierig zu beantworten, weil es von einem rationalen Standpunkt scheint, als wäre dies nichts anderes als ein seltsamer Tatendrang, der keine Rücksicht auf die Folgen nimmt. Dies steht im Einklang mit dem Misserfolg im Zusammenhang mit dem ‘Wietpas’. Oder ist dies eine versteckte Agenda, die dazu führt, dass den Coffeeshops der Hals umgedreht werden soll und der Einzelhandel von Cannabisprodukten in die Hände von Straßenhändlern und Kriminellen, mit all seinen Konsequenzen, kommt? Mit anderen Worten: das Ende der niederländischen Politik der Toleranz und die Trennung der Märkte durch einen Schlupfweg.
Hier ist kein Raum für überraschende und unverständliche Maßnahmen ohne Fundament, und hier können wir voraussagen, dass dies offensichtlich katastrophale Folgen haben wird und äußerst kontraproduktiv ist. Und das alles, ohne dass es ein vernünftiges Argument für die öffentliche Gesundheit oder die Bekämpfung der Kriminalität gibt. Im Gegenteil.
Nun hat der Verbraucher meiner Meinung nach das Recht auf Produktinformationen und es wäre klug, wenn zumindest eine Qualitätsangabe auf der Verpackung von Cannabis eingeführt werden würde. Zum Beispiel: Stark, Mittel und Normal. Noch besser wäre die Angabe des Gehalts an THC, CBD und anderer Cannabinoide. Dies ist jedoch unter der heutigen Gesetzgebung und der aktuellen Situation der “Achterdeur” nur schwer umzusetzen.
Aber eine nicht umzusetzende oder nicht handhabbare Regelung zum maximalen THC-Gehalt,  kann lediglich als eine gefährliche Symbolpolitik von Politikern angesehen werden, die offenbar keine Ahnung haben, wovon sie reden.
In diesem Zusammenhang möchte ich daher für eine gründliche Erforschung von Cannabis und seiner Wirkstoffe plädieren, um Erkenntnisse bezüglich der Stärke und anderer Aspekte zu gewinnen, und nicht zu Hoppla-Hopp Regelungen ohne wissenschaftliche Grundlage oder Beziehung zur Realität.

[1] http://www.drugsinfo.nl/index.cfm?act=drugsabc.tonen&artid=9171B18E-7063-4A5E-B123-07049F13B5C9&cat=DAC03948-EE1F-4880-8CA5-168A9B33767B
[2] http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/rapporten/2011/06/27/rapport-drugs-in-lijsten.html
[3] Di Forti et al 2009 High potency cannabis and the risk of psychosis.
[4] http://www.jellinek.nl/vraag-antwoord/alcohol-drugs/cannabis/cannabis-beleid/welke-argumenten-zijn-er-om-sterke-wiet-als-harddrug-te-beschouwen/
[5] http://www.voc-nederland.org/2011/06/honende-reacties-op-cannabis-advies-commissie-garretsen/
[6]http://www.hln.be/hln/nl/957/Binnenland/article/detail/1525480/2012/10/29/Onkelinx-Cannabis-en-hasj-worden-niet-gevaarlijker.dhtml
[7] http://www.thctestkits.com/Lab%20testing.htm#labtesting
[8] http://ewsd.wiv-isp.be/default.aspx
[9] http://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10826070500187558 & http://www.drugtext.org/Cannabis-marijuana-hashisch/an-evaluation-of-the-quality-of-medicinal-grade-cannabis-in-the-netherlands.html & http://en.wikipedia.org/wiki/Cannabinoid

http://ambulantisering.nl/~/media/Nieuws%20en%20Persberichten/AF1148%20THC%20concentraties%202012.ashx

[10] http://www.bedrocan.nl/producten/bedrocan.html
[11] http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/drugs/vraag-en-antwoord/wat-verstaat-de-wet-onder-softdrugs-en-harddrugs.html
http://nl.wikipedia.org/wiki/Harddrug https://thesaurus.politieacademie.nl/Thesaurus/Term/4972
[12] http://www.drugtext.nl/Overheids-en-adviescommissies/hulsmanrapport.html
[13] http://www.drugtext.nl/Overheids-en-adviescommissies/achtergronden-en-risicos-van-druggebruik.html
[14] http://www.youtube.com/watch?v=RYhvSC7Kx5w
[15] http://www.drugtext.nl/Overheids-en-adviescommissies/achtergronden-en-risicos-van-druggebruik.html onder 6.9
[16] http://en.wikipedia.org/wiki/Effects_of_cannabis
[17]http://www.apotheek.nl/Medische_informatie/Medicijnen/Producten/Marinol.aspx?mId=10704&rId=1234

http://en.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol

[18] http://www.who.int/substance_abuse/right_committee/en/index.html
[19] http://www.msweb.nl/complementair/alternatieve-middelen/914
[20] Less THC, more public health, Peter Cohen, 2012
[21] Professor Wim van den Brink, hoogleraar verslavingszorg AMC/UvA, in een interview met het Eindhovens Dagblad van 25 juni 2011
[22] http://www.trimbos.nl/nieuws/trimbos-nieuws/thc-gehalte-nederwiet-nauwelijks-veranderd

 

Maastrichter D66 will Referendum über das I-Kriterium

$
0
0

Die Maastrichter D66 will, zeitgleich mit den Gemeinderatswahlen am 19.März 2014, ein Referendum über das I-Kriterium (nach dem Ausländer nicht in Coffeeshops einkaufen dürfen) durchführen. Die D66 schlägt dies vor, da aktuelle Untersuchungen zeigen, dass fast zwei Drittel der Einwohner Maastrichts Probleme mit der gestiegenen Overlast haben seitdem das I-Kriterium eingeführt wurde. Eine Mehrheit im Gemeinderat, darunter auch die D66 Fraktion, gibt an, dass sie das I-Kriterium ablehnen. Bürgermeister Onno Hoes hat jedoch hier seine eigenen Befugnisse und will am I-Kriterium festhalten, auch wenn ein Teil der Coffeeshops an den Rand der Stadt verlegt wird.

Die D66 verweist deswegen auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung. Darin steht, dass die Handhabung des I-Kriteriums in Absprache mit den betroffenen Gemeinden, und falls nötig in mehreren Stufen, durchgeführt werden soll. Weiterhin sagt die Koalitionsvereinbarung aus, dass die Ausführung nach den lokalen Maßgaben geschehen soll. Von diesen lokalen Maßgaben sei aber jetzt kein Sprache mehr, stellt die D66 fest. ‘Muss es sein, dass wir als einzige Gemeinde eine sehr strikte Handhabung durchführen. Dies führt zu mehr Illegalität und mehr Bedrohung. Wir stellen fest, dass vor der Einführung des I-Kriteriums die Unannehmlichkeiten deutlich weniger waren”, sagte der Fraktionsvorsitzende der D66, Bert Jongen. Durch die Rechtsprechung sei es auch nicht klarer geworden, schreibt Jongen in seinem Blog. Was der eine Richter zulässt, weist der andere ab. “Wir glauben, dass die Menschen genug Erfahrung mit diesem Thema haben und in der Lage sind, eine Stellungnahme abzugeben”, schreibt er. “Die D66 war und ist in gegen das I-Kriterium. Wir haben immer die Legalisierung von weichen Drogen befürwortet und damit auch das Ende der Toleranzpolitik. Aber wenn eine Mehrheit unseres Volkes etwas anderes glaubt, respektieren wir Ihre Meinung und akzeptieren sie. Ich erwarte auch von anderen, dass sie das Ergebnis eines Referendums akzeptieren. Das ist das Wesen der Demokratie. Und daher ist ein Referendum ein geeignetes Mittel, um zu einer Regelung zu kommen.”

Die D66 Fraktion will ihren Vorschlag zu einem Referendum demnächst dem Gemeinderat vorlegen.

Die Strategie des Coffeeshops Easy Going in Maastricht

$
0
0

Wenn es einen Coffeeshop in den Niederlanden gibt, der für den Widerstand gegen den Wietpas steht, dann ist es das Easy Going in Maastricht. Der Shop samt Besitzer Marc Josemans sind momentan in den Niederlanden in den Medien omnipräsent. Niemand dürfte leugnen, dass da auch wirtschaftliche Interessen hinter stehen (immerhin bringen die Ausländer einen beträchtlichen Anteil am Umsatz in die Shops), aber natürlich steckt da auch ein Großteil Idealismus hinter. Denn gerade die Coffeeshops sind es, die als Sinnbild für die niederländische Toleranz und Offenheit auch gegenüber Ausländern stehen. Jetzt droht sich die Situation um 180 Grad zu drehen und die Coffeeshops stehen dank des Wietpas für Diskriminierung. Abgesehen davon ist das System ein Datenschutz-MegaGAU. Kein Coffeeshopbesucher möchte sich in einer zentral vernetzten Datei registrieren lassen, wenn nicht einmal gewährleistet werden kann, dass sie nicht missbraucht wird (Weitergabe an Krankenkassen, Arbeitgeber etc.)

Deshalb regt sich der Widerstand! Und Maastricht ist das Zentrum des Kampfes gegen den Wahnsinn der (mittlerweile aufgelösten) Regierung.

Am 01.Mai, das offizielle Einführungsdatum des Wietpas in Limburg, Nordbrabant und Seeland, blieben alle 14 Coffeeshops der Stadt Maastricht geschlossen. Abgesehen vom “Easy Going” mit dem Besitzer Marc Josemans, der zugleich Vorsitzender des Verbands der Maastrichter Coffeeshops (VOCM) ist. Zuerst wurde ein paar Ausländern der Zugang zum Shop verweigert, damit diese bei der Polizei Anzeige wegen Diskrimierung erstatten konnten. Dann wurde auf das Eintreffen der Polizei gewartet und gleichzeitig wurde JEDER unabhängig von der Nationalität hineingelassen. Eine Stunde später kam dann die Polizei, die Festgestellt hat, dass es kein Kundenregister gab (und es auch nie eins geben wird!!) Eine mögliche Schliessung seitens der Polizei wurde angekündigt. Daraufhin wurde dann der Laden geschlossen (von Marc selbst, NICHT von der Polizei). Im Klartext hiess das: ab ca 12 Uhr gab es in Maastricht keine Möglichkeit mehr, Gras und Haschisch auf regulärem Weg zu erwerben!

Um 14 Uhr gab es dann seitens der Stadt (Bürgermeister Onno Hoes (VVD), Polizei Hauptkommissar und Staatsanwalt) eine Pressekonferenz, auf der der Ärger über die Schliessung nicht versteckt werden konnte. Hose machte die Coffeeshops für eine Störung der öffentlichen Ordnung verantwortlich, denn jetzt war jedem klar, dass es zu einem sprunghaften Anstieg des illegalem Strassenhandels kommen würde, denn die Coffeeshops haben angekündigt, dass sie für 2 Wochen schliessen werden.

Am darauffolgenden Tag wurde dann genauso verfahren…

Seltsamerweise gab es bis heute aber immer noch keine offizielle Anzeige gegen den Coffeshop “Easy Going”. Und genau diese ist nötigt um gegen das System “Wietpas” zu klagen. Das möchte Marc erreichen. Das alles ist fast schon filmreif!

Wie zu erwarten gab es tatsächlich eine Schwemme von Strassenhändlern, die neben den weichen Drogen natürlich auch allerlei härteres Zeugs wie Heroin und Kokain verkaufen, also genau das, was das Coffeeshopmodell ab den 70ern verhindern sollte. Ein massiver Rückschritt. Dieser Anstieg der Kriminalität ist momentan auch stark in den Medien der Niederlande vertreten, was den Coffesshops zugute kommt und den Wietpas weiterhin als falschen Weg erscheinen lässt.

Alles wartet gespannt auf den nächsten Schritt: Offizielle Schließung und somit das Ermöglichen einer Klage.

Übrigens gibt es nicht nur in Maastricht de Protest einerseits und den Anstieg des illegalem Strassenhandels andererseits. Der Tillburger Cofeeshop “Toermalijn” verkauft ebenfalls weiterhin an Ausländer und verzichtet auf eine Kundendatei und der Besitzer Willem Vugs, strebt ebenfalls eine Klage an. In Venlo, wo sich alle Coffeeshops an die neuen Reglen halten steigt auch die Strassenkriminalität an. Boris van der Ham, Drogenpolitischer Sprecher der D66 spricht auf Twitter von einem “Tsunami der illegalen Dealer” in Venlo. Eine Hotline für Beschwerden wurde eingerichtet.

Momentan sieht alles danach aus, dass die Einführung des Wiepas mehr Ärger verursacht als Probleme löst. Es wird Zeit, dass der Wahnsinn aufhört!

Mein Dank geht übrigens an Michael für viele nützliche Infos!

Jugendorganisation der VVD gegen Wietpas

$
0
0

Die Jugendorganisation der VVD (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie / Volkspartei für Freiheit und Demokratie), die JOVD, ist gegen den Wietpas, stellt sich also gegen die eigene Parteilinie! Das ist in sofern bemerkenswert, weil die VVD und der von ihnen gestellte (EX-)Justizminister Ivo Opstelten (den man als geistigen Vater des Wietpas sehen kann) den Schwachsinn gerade erst eingeführt hat.

Die JOVD hat in Maastricht eine Telefonhotline eingerichtet, damit die Bürger Probleme, die durch die aktuelle Situation in der Stadt verursacht werden, melden können. Und davon gibt es eine Menge. Denn seit dem 01.05 wird die Stadt von Strassendealern überflutet. Es sollen mehrere hundert sein, einige wurden schon verhaftet. Die Meldungen der Hotline sollen an Opstelten weitergereicht werden, um ihn zu überzeugen, dass der Wietpas der falsche Weg ist. Mal sehen, ob er nach der Neuwahl überhaupt noch dafür zuständig ist…

Coffeeshop-Besitzer verurteilt

$
0
0

Man merkt immer mehr, dass die aktuelle Politik in den Niederlanden momentan ziemlich auf Angriffskurs gegen die Coffeeshops ist.Der Wietpas ist da der radikalste Weg, aber es gibt auch viele andere Nachrichten, die die Gesamtsituation bedrohlich erscheinen lässt.

So wurde jetzt der Betreiber zweier Coffeeshops in Goes und Vlissingen zu einer Geldstrafe von 25.000€ verurteilt, weil er die zulässige Höchslagermenge von 500 Gramm überschritten hat. Die Regeln besagen, dass in einem Coffeeshop nie mehr als 500 Gramm Cannabisprodukte gelagert werden dürfen. Dass das gerade in gut laufenden Shops logistisch nicht einzuhalten ist, dürfte jedem klar sein, der schon mal eine Schlange vor einem Coffeeshop gesehen hat. Und so wurde diese Regel bislang nicht wirklich beachtet. Jetzt aber gab es eben einen Prozess gegen einen Shop-Besitzer. 25.000€ Strafe muss er zahlen, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Man stelle sich nur einmal vor, in Amsterdam würde man die Lagermengen kontrollieren. Ich würde mal behaupten, dass dann die meisten Shops Probleme bekommen würden…


Neues im Fall “Easy Going”

$
0
0

So langsam tut sich was in Maastricht! Das “Easy Going”, momentan wohl der bekannteste Coffeeshop der Welt, hat jetzt eine offizielle einstweilige Verfügung bekommen und muss seine Türen (die seit dem Mittag des 02.Mai eh nicht mehr geöffnet waren,) nun für einen Monat schliessen. Somit ist der Weg freigegeben für eine Klage gegen den Wietpas. Der erste Gerichtstermin ist am 05.Juni angesetzt. Zu erwarten ist ein Wochen oder Monate andauernde Prozess mit unbekannten Ausgang. Er könnte das System “Wieptas” kippen – oder bestätigen. Einige Coffeeshops in Maastricht haben jetzt deshalb wieder geöffnet, für 4-5 Stunden pro Tag. Ob sie an Ausländer oder Niederländer ohne Wietpas verkaufen oder nicht konnte ich bislang leider nicht herausfinden. Somit wird sich die angespannte Lage durch den “Tsunami an Strassenhändlern” vielleicht wieder ein wenig verbessern. Die meisten Kunden aus Belgien, Frankreich und auch Deutschland weichen eh schon häufig auf andere Städte ohne Wietpasregelung wie z.B. Nijmegen aus. Das ganze ließe sich doch prima verfilmen, so spannend wie es ist…

Diverse Nachrichten 3

$
0
0

Der Flut an (hauptsächlich negativen) Nachrichten zum Theme Coffeeshops/Wietpas reißt nicht ab. Daher auch heute wieder ein paar Shorties:

  • Mehrheit der Niederländer lehnen den Wietpas ab: Nach einer neuen Umfrage sind ca. 60% der Niederländer gegen den Wietpas und fordern ein sofortiges Beenden der Regelung. 54% sehen die Einführung als einen richtigen Schritt an. Gleichzeitig erwarten aber 80% einen Anstieg des Strassenhandels. Ich frage mich: Wollen die Befürworter der Regelung diesen Anstieg?? Übrigens: Lediglich 30% der Niederländer fordern ein komplettes Verbot aller Drogen, 45% allerdings fordern eine echte Legalisierung weicher Drogen.
  • Mal etwas witziges: Demnächst wird es eine Casting-Show geben, dessen Gewinner den Traumberuf des Coffeeshop-Managers in Haarlem gewinnen kann. Die Frage dabei: Ist es ein Job mit Zukunft?
  • Und auch sonst scheint das Betreiben eines Coffeeshops in Haarlem nicht gerade ungefährlich zu sein: Allein 2012 gab es 4 bewaffnete Raubüberfälle in den Coffeeshops Haarlems. Die Besitzer haben sich jetzt zusammengeschlossen und bieten für die Ergreifung des Täters 3000€ Belohnung. Hinweise werden telefonisch erbeten. 0900-8844-Haarlem
  • Die Serie an Großrazzien reißt nicht ab: Diesmal hat es einen Coffeeshop in Utrecht erwischt. Wieder geht es um die Überschreitung der zulässigen Lagermenge. Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume wurden, teilweise in Geheimfächern mehrere Kilogramm Cannabis-Produkte gefunden, beschlagnahmt und vernichtet. Der Betreiber wurde verhaftet.

Video: Marc Josemans (Easy Going) erklärt die Situation

$
0
0

Ich habe ein interessantes Video gefunden, in dem Marc Josemans, Betreiber des Easy Going in Maastricht und Vorsitzender des Verbands der Maastrichter Coffeeshops (VOCM), die Situation erklärt und Problematiken aufzeigt. Das Video ist in englisch und leicht zu verstehen. Besonders gefallen hat mir der Satz: “We are not part of the problem, we are part of the solution.”

Diverse Nachrichten 4

$
0
0

Momentan ist es etwa ruhig geworden. Das dürfte daran liegen, dass Alles auf den Prozess gegen den Wietpas im Juni wartet. Ansonsten wird in den Nachrichten hauptsächlich über weitere Festnahmen von Strassendealern berichtet.

  • Erwähnenswert ist aber, dass am Montag ein Dealer in Amsterdam von der Polizei erschossen wurde, nachdem er bei einem Fluchtversuch handgreiflich wurde.
  • Ausserdem könnte der “Wietpas” demnächst schon im Museum ausgestellt sein! Im Freilichtmuseum Arnheim soll er als Symbol für die staatliche Bevormundung zu besichtigen sein.

 

Bericht bei Spiegel TV

$
0
0

Dass ich die mangelnde Berichterstattung in den deutschen Medien kritisiere dürfte ja bekannt sein. Aber bald wird es wohl etwas im TV zu sehen geben! Ich wurde von einem Redakteur von SPIEGEL TV angerufen, der mich um seine Mithilfe für seine Recherche zum Thema gebeten hat. Das habe ich getan und ich stehe auch weiterhin in Kontakt mit ihm. Hauptsächlich soll es in dem Bericht wohl um die Probleme gehen, die der Wietpas verursacht, mit Fokus (nein, ich rede nicht von der Konkurrenz…) auf die Belästigung durch die Strassendealer. Ich hoffe, dass der Bericht nicht voll mit den gängigen Klischees ist und ich meine Mithilfe bereue. Am Telefon hat es sich aber nicht so angehört.

Falls jemand Kontakt zu Niederländern hat, die sich durch die Strassendealer belästigt oder bedroht fühlen und die Lust haben, darüber im TV zu sprechen, kann ich da gerne vermitteln.

Sobald ich einen Sendetermin kenne, werde ich das selbstverständlich hier mitteilen!

Gastbeitrag: Zunahme des Strassenhandels in Breda

$
0
0

Endlich mal ein Gastbeitrag! Ein Leser hat sich die Mühe gemacht, einen Artikel zu übersetzen und zu kommentieren. Vielen Dank dafür!

Quelllink

Der Sekretär des Gemeinderates Piet Mouwen aus Breda empfindet eine ausdrückliche Zunahme des Straßenhandels durch die neue Coffeeshop Regelung. Diese Aussage stützt sich auf seine Rücksprache mit Polizeibeamten und städtischen Angestellten, die auf der Straße unterwegs sind.

Dabei konzentriert sich der Verkauf scheinbar auf einige wenige Straßen und Parkplätze. Diese Darstellung wird auch von Anwohnern bestätigt.

Diese Situation wird von allen Parteien in der Sache mit großer Sorge beobachtet, obwohl Polizei und städtische Mitarbeiter alles tun um den Straßenhandel in Schach zu halten.

Für den kommenden Monat wird noch einmal eine weitere Steigerung des Handels erwartet.

Die Mehrheit der Leserkommentare bestätigt diese Entwicklung. Einige erhoffen sich allerdings eine Besserung, sobald die neue Regelung einige Zeit aktiv gewesen ist.

Mein Kommentar dazu:

Die Entwicklung ist auch in Breda anscheinend erwartungsgemäß verlaufen.

Denn immer noch ist ein Großteil der Besucher von Coffeeshops nicht bereit sich registrieren zu lassen.

Daher kaufen viele lieber auf der Straße oder sie weichen auf die Provinzen ohne Wietpas aus. Auf diese Weise verursacht man dort nun Überlastung durch Drogentourismus. Das beste Beispiel dafür ist Nijmegen. Allerdings bewerte ich die Straßenkriminalität als die schlimmere Folge.

Diese wird wahrscheinlich auch noch steigen, wenn ab Januar 2013 der Wietpas für die gesamten Niederlande gilt und es somit keine Ausweichmöglichkeiten gibt.

Denn die Nachfrage wird sicherlich erhalten bleiben. Aus der Vergangenheit wissen wir auch, dass eine Verstärkung der Polizeiaktivität kaum wirkliche Linderung bringt.

Wie weit diese überhaupt noch einmal zusätzlich verstärkt werden kann ist fraglich.

Update: Auf Wunsch des Autors ein paar Korrekturen vorgenommen.

Eine Million für den Umzug der Maastrichter Coffeeshops

$
0
0
Foto: Centrum voor Criminaliteitspreventie en Veiligheid

Foto: Centrum voor Criminaliteitspreventie en Veiligheid

Die Maastrichter Coffeeshopbesitzer können in Kürze eine Rechnung der Stadt Maastricht über eine Million Euro erwarten. Auf diese Summe belaufen sich die Kosten für die Vorbereitung des geplanten Umzugs der Coffeeshops. Die Gemeinde Maastricht will sieben von insgesamt vierzehn Coffeeshops an den Stadtrand umsiedeln. Die neuen Standorte der Coffeeshops liegen dann am Brusselseweg, der Francois de Veyestraat und dem Köbbesweg.
Für einen dieser Orte, den Köbbesweg, sind mittlerweile alle erforderlichen Genehmigungen erteilt. Der Köbbesweg ist als neuer Platz für die Coffeeshops Mississippi, Smokey und Smurf vorgesehen. Mit einem schnellen Umzug der Coffeeshops an den Stadtrand ist dennoch nicht zu rechnen. Sowohl die Gemeinde als auch die Coffeeshopinhaber warten auf die alles entscheidende Anfrage an den Raad van State über das I-Kriterium, welches Ausländern verbietet die Coffeeshops zu besuchen. Mit einer Antwort ist hier erst Anfang 2014 zu rechnen.


Kontrollierter Anbau von Cannabis und das Vertragsrecht

$
0
0

Der folgende Artikel ist eine Übersetzung eines Textes von Prof. Dr. Jan Brouwer, hoogleraar-directeur des Centrum voor Openbare Orde en Veiligheid. Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Brouwer für die Genemhigung zur Übersetzung und Veröffentlichung.

Kontrollierter Anbau von Cannabis und das Vertragsrecht
Geschrieben am 25.10.2013 von J. G. Brouwer

Der Anbau von Hanf für Coffeeshops wird oft als ‘Hintertürproblem’ bezeichnet. Das ist jedoch nicht ganz korrekt. Es wäre ein Kinderspiel für die Polizei, die “Hintertür” zu beobachten und sicherzustellen, dass nicht ein Gramm Cannabis mehr hineinkommt. Die Justiz lässt die Bevorratung jedoch unangetastet. Das eigentliche Problem ist der Anbau von Hanf.

Dieses Problem ist von einer solchen Art und Umfang, dass die Gemeinden derzeit Initiativen entwickeln, um den Anbau reguliert unter ihrer Aufsicht stattfinden zu lassen. Laut dem Minister ist das nicht erlaubt, weil unser Land an verbindliche UN-Verträge gebunden ist: das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (EA) aus dem Jahr 1961, die Konvention über psychotrope Stoffe (KPS) 1971 – denkt man an halluzinogene und stimulierende Substanzen wie Amphetamine, Barbiturate und Tranquilizer, sowie das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988 (ÜVSP ) .

Ist das wirklich der Fall?

Anbau für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke

Cannabis steht in Auflistung I des EA. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen hält die Verwendung von Cannabis für genauso gefährlich wie z.B. Heroin, Kokain und Opium. In Auflistung II sind die Substanzen aufgeführt, die für medizinische Zwecke benutzt werden. Auflistung III enthält Präparate und Auflistung IV listet die Drogen in Auflistung I auf, welche unter besonderer Anleitung verschrieben werden können weil der Gefahr des Missbrauchs und der schädlichen Auswirkungen eine heilende Wirkung gegenübersteht. In diesem Zusammenhang verpflichtet das EA zu besonderen Kontrollmaßnahmen, die von den Vertragspartnern als nötig erachtet werden.

Nach dem EA kann eine eigens eingerichtete Behörde den medizinischen oder wissenschaftlichen Einsatz dieser Substanzen autorisieren. Was genau unter “wissenschaftlichen Zwecken” verstanden werden muss, dazu sind weder die Verträge noch die Kommentare erhellend.

Der Begriff ” medizinische Zwecke ” wird gegenwärtig weit ausgelegt. In neunzehn Bundesstaaten der USA zum Beispiel, wird für medizinische Zwecke angebautes Cannabis auf der Basis einer Verschreibung großzügig ohne die Einmischung einer Behörde an Patienten abgegeben.

Es ist selbstverständlich, dass die Grenze zwischen medizinischen und entspannendem Gebrauch von Cannabis in den US-Bundesstaaten – wenn sie überhaupt vorhanden ist – hauchdünn ist. In der Literatur wird Cannabis eine positive Wirkung zugeschrieben, aber das sollte nicht übertrieben werden. Der Wirkstoff in Marihuana (THC) hat sich für Patienten mit chronischen Schmerzen, besonders hartnäckigen Fällen von multipler Sklerose und bei Patienten mit AIDS-induziertem Wasting Syndrom als nützlich erwiesen. Für Patienten, die Cannabis als Antiemetikum während der Chemotherapie oder als Mittel um den Augeninnendruck bei Glaukom zu senken verwenden, scheinen heutzutage Medikamente ohne die Nebenwirkungen von THC zu existieren.

Auch in den Niederlanden wird Medizinisches Cannabis zur Verfügung gestellt. Ein, in Übereinstimmung mit dem EA, gegründetes Bureau Medicinale Cannabis erlaubt, dass medizinischem Cannabis angebaut und von Apotheken an Patienten abgegeben wird. Allerdings sind die Bestimmungen für die Abgabe wesentlich restriktiver ist als die der Amerikaner.

Cannabis zu Unrecht auf Liste I

Juristisch nicht relevant, aber sehr interessant ist die Frage, ob Cannabis zu Recht auf der Liste 1 steht. Eine in ‘The Lancet ‘ präsentierte Erhebung von 2007 zeigt, dass die Gefahren des Cannabiskonsums geringer sind als allgemein angenommen wird. Eine Risikobewertung basierend auf drei Faktoren : (1) Physische Schädigung, (2 ) Grad der Abhängigkeit und (3) soziale Auswirkungen zeigt, dass die Gefahren maßlos übertrieben worden sind. Sie sind deutlich geringer als die des Konsums von Alkohol. Cannabis belegt den 10. Platz ( Risikofaktor 1,35 ), Alkohol den 4. (Risikofaktor 1.75) .

Die Zahlen des niederländischen RIVM (Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu) aus dem Jahr 2009 sind noch auffallender: Cannabis steht hier auf dem 11. Platz (Risikofaktor 2,45), Alkohol auf dem 3. (Risikofaktor 4.52) und Tabak auf dem 4. Platz (Risikofaktor 4.47). Wenn wir der Ansicht sind, dass unsere Haltung gegenüber diesen beiden Substanzen korrekt ist, dann gibt es keinen Grund, Cannabis über einen anderen Kamm zu scheren und die Amerikaner zu tadeln.

Anbau von Cannabis

In unserem Coffeeshops wird Weed oder Haschisch auf Rezept verkauft. Auch findet der Anbau von Cannabis auf medizinischer Basis als Arzneimittel statt. Wie verträgt sich das mit den vertraglichen Verpflichtungen? Die UN-Konventionen verpflichten zur Kriminalisierung fast aller Aktionen die verbotene Drogen und Substanzen betreffen, wenn sie vorsätzlich begangen werden.

Die einzige Ausnahme ist der “Gebrauch”. Das Opiumgesetz stellt diesen daher nicht strafbar. Jetzt ist diese Ausnahme in der Rechtsprechung differenziert: wenn Gebrauch zusammenfällt mit ‘vorhanden sein’, ist der Gebrauch strafbar im Sinne der letztgenannten Position .

Diese Vertragsverpflichtungen erfüllt unser Land in reichlichem Maße. Das Opiumgesetz verbietet die Einfuhr und Ausfuhr aus dem Hoheitsgebiet, den Anbau, das Vorbereiten, das Behandeln, das Verarbeiten, das Verkaufen, den Transport, den Besitz und die Produktion. Das Strafrecht tut noch mehr: das Opiumgesetz erklärt auch nicht vorsätzliche Handlungen strafbar.

Der Anbau von Cannabis ist daher in Übereinstimmung mit den vertraglichen Verpflichtungen eine Straftat. Das bedeutet aber nicht, dass der Anbau immer zu Strafe führt oder führen muss.

Ausnahmegründe

Die UN-Übereinkommen verpflichten nicht dazu, Drogendelikte immer zu bestrafen. Von der Bestrafung kann abgesehen werden: (1) bei geringfügigen Übertretungen , (2) wenn verfassungsrechtliche Grundsätze dem widersprechen, (3) wenn eine Bestrafung unvereinbar ist mit der nationalen Rechtsordnung, (4) wenn eine Vertragspartei einen Vorbehalt in diesem Sinne gemacht hat.

Die ÜVSP verpflichtet unser Land zur expliziten Kriminalisierung von Besitz, Erwerb und Anbau von kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch. Diese waren bereits Verstöße im Sinne des Opiumgesetz, aber die Staatsanwaltschaft verfolgte diese bis dahin nicht. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft ihre Verfolgungspraxis nicht umstellen müssen. In der Erwiderung beim Akt der Genehmigung dieses Übereinkommens schrieb die Regierung, dass die Strafverfolgung nicht verpflichtend ist, denn dies ist nicht im Einklang mit unseren nationalen Gesetz!

Um absolut sicher zu sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre volle Handlungsfreiheit behalten kann, machten die Niederlande einen Vorbehalt gegen die Absätze 6, 7 und 8 des Artikels 3 ÜVSP. Im sechsten Absatz wird insbesondere auf eine zurückhaltende Verwendung der politischen Freiheit gedrungen, die bei uns als staatsanwaltlicher Ermessensspielraum im Gesetzbuch steht.

Nach den UN-Verträgen ist im Bereich der Nichtverfolgung daher viel Spielraum als Folge der Vertragsausnahme “wenn Bestrafung unvereinbar ist mit der nationalen Rechtsordnung .”

Generalstaatsanwaltschaft und Coffeeshops

Die Nichtverfolgung von Coffeeshopbesitzern für den Verkauf von Cannabis basiert auf der gleichen Ausnahme in den UN- Konventionen. Für Coffeeshopbesitzer bestand jedoch, als mit der Duldung begonnen wurde, noch keine Tradition des nationalen Rechts nicht strafrechtlich belangt zu werden. Offenbar bieten die UN-Konventionen genug Raum um ex post das nationale Recht, sofern es gute Gründe gibt, dahingehend zu ändern.

Für die Einführung von Coffeeshops existierten vor dreißig Jahren überzeugende Argumente: (1) die Verwendung von Cannabis war bei näherer Betrachtung viel weniger riskant als die UN-Listen angaben, (2) es wurde eine unverhältnismäßig hohe Polizeikapazität bei der Verfolgung von Cannabis bezogenen Delikten benötigt, und (3) die Jugend musste vor einem zu leichten Wechsel zu harten Drogen geschützt werden. Ein eigener Markt für ein Mittel wie Cannabis mit einem annehmbaren Risiko sollte dem zuvorkommen und damit zur Förderung der Volksgesundheit beitragen.

Die Generalstaatsanwaltschaft gab den künstlichen Markt für Cannabis, der Coffeeshop heißt, nicht völlig frei. Will ein Coffeeshopbesitzer der Strafverfolgung entgehen, muss er mit den sogenannten AHOJG Kriterien einige Bedingungen erfüllen. Im Jahr 2012 fügte die Generalstaatsanwaltschaft die I und B Kriterien hinzu. Das I-Kriterium verpflichtete Coffeeshopbesitzer dazu, nur noch Bewohnern der Niederlande Zugang zu gewähren. Das B-Kriterium als privater Club sollte die Kontrolle erleichtern. Das unrechtmäßige B-Kriterium wurde jedoch sehr schnell auch als praktisch unhaltbar erkannt und wurde darum abgeschafft. Das I-Kriterium gilt immer noch in einigen Gemeinden, ist jedoch juristisch seit geraumer Zeit über sein Verfallsdatum hinaus.

Bürgermeister und Coffeeshops

Warum wollen Gemeinden den Anbau von Cannabis regulieren? Im Laufe der Zeit haben auch die Bürgermeister Bedingungen gestellt. Coffeeshopinhaber haben mit zwei Duldungsinstanzen zu tun, jede mit seinem eigenen Satz von Toleranzbedingungen. Es liegt an dem Bürgermeister zu bestimmen, ob er in seiner Gemeinde überhaupt Coffeeshops toleriert und wenn das der Fall ist, wie viele Coffeeshops. Mit der Hilfe einer Maximalvorschrift machten die Bürgermeister in den 90er Jahren ein Ende mit dem Wildwuchs von Coffeeshops in vielen Gemeinden. Für die Generalstaatsanwaltschaft ist der Bürgermeister unverzichtbar, weil nur er einen Coffeeshop schließen kann, wenn der Betreiber die Linie überschreitet.

Der Anbau von Cannabis für Coffeeshops

Zurück zum Beginn dieses Artikels: Gibt es vertragsrechtlichen Raum für einen geregelten Anbau von Cannabis unter der Schirmherrschaft der Regierung welches die Coffeeshops verkaufen. Lassen Sie mich zunächst sagen, dass für ein solches Experiment – nicht wie für die Einführung von Coffeeshops zu seiner Zeit – überzeugende Argumente bestehen, die perfekt hineinpassen in die existierenden Vertragsabsichten: (1) ein Zurückdrängen der organisierten Kriminalität, die den Anbau weitgehend in den Händen hat, (2 ) ein Zurückdrängen des betriebsmäßigen Heimanbau, der große Risiken in sich birgt durch die nicht professionell angelegten Anlagen, (3) die Verringerung auf einen von der Regierung vorgeschlagenen THC-Gehalt und (4) die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch sauberes nicht mit Pestiziden kontaminiertes Marihuana und Haschisch welches in Coffeeshops verkauft wird .

Die ex-post Veränderungen des nationalen Rechts bedeuten keine Verletzung des Vertrages. Es wird von den Staaten in zunehmendem Maße getan. Colorado, wo Cannabis legalisiert wurde, hat selbst seine Verfassung nachträglich verändert. Der Staat Washington hat dies auf formalen Gesetzesniveau getan.

Eine Anpassung der “Aanwijzing Opiumwet ” des College van procureurs-generaal im Sinne der Nichtverfolgung von Züchtern, welche unter Aufsicht Cannabis anbauen, (1) fällt unter den Vorbehalt, den unser Land zum Ausdruck gebracht, (2) entspricht unserem nationalen Rechtssystem, wenn die Anweisung angepasst wird, und ist (3) in Übereinstimmung mit Art. 26 Abs. 4 EA: “Nothing contained in this article shall affect the principle that the offences to which it refers shall be defined, prosecuted and punished in conformity with the domestic law of a Party.”

Fazit

Keine der UN-Konventionen tastet die Freiheit der Generalstaatsanwaltschaft an um strafbare Verstöße unter unserem nationalen Recht zu verfolgen. Wenn die Niederlande sicherstellen können, dass die “europäischen” Länder keine Overlast durch den kontrolliertem Anbau erfahren, ist das “Zulassen” eine politische Entscheidung!

 

Haftstrafe gefordert für Betreiber des Utrechter Coffeeshop Shabab

$
0
0
Coffeeshop Shabab - Quelle: Google Streetview

Coffeeshop Shabab – Quelle: Google Streetview

Gegen den Besitzer des Utrechter Coffeeshops “Shabab” Mimoun T. ist Montag eine Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren und eine Geldstrafe von 78.000 Euro gefordert worden. Vorgeworfen wird ihm das Führen einer kriminellen Organisation, die im großen Maßstab mit weichen Drogen gehandelt hat und Geldwäsche. Gegen elf Mitangeklagte verlangt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 2,5 Jahren.

Bei einer im November letzten Jahres durchgeführte Razzia fand die Polizei 600.000 Euro in bar und 200 Kilo Cannabis. Besitzer T. hat dabei Geschäfte außerhalb seines Coffeeshops mit weiteren elf Personen gemacht, denen er jeweils 180 Kilo lieferte. Im Coffeeshop wurden zudem mehr weiche Drogen gefunden, als erlaubt war. Ein Teil des Umsatzes, so ca. 60%, wurde nicht dem Finanzamt vorgelegt.

Gegen den 52-jährigen Driss T. fordert die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 40.000 Euro und 2,5 Jahre Gefängnis. Er war innerhalb des Coffeeshops für den Einkauf und die Finanzen zuständig. In einem Safe in seiner Wohnung fand die Polizei 400.000 Euro in bar. Für vier weitere Brüder und einen Cousin fordert die Staatanwaltschaft 1,5 Jahre und eine Geldstrafe von 10.000 bis 12.000 Euro. Für einen in Belgien wohnenden Niederländer fordert man 2 Jahre und 20.000 Euro. Er hat zwei Mal eine große Menge Haschisch von der kriminellen Organisation von Mimoun T. gekauft. Bei ihm wurde 50 Kilogramm Haschisch gefunden.

Anfrage beim ‘advocaat-gereraal’ zur Coffeeshopregelung

$
0
0

Der Raad van State der Niederlande hat heute über die Anfragen der Coffeeshops Toermalijn in Tilburg und Easy Going in Maastricht beraten. Beide Coffeeshops wurden durch die Bürgermeister der jeweiligen Stadt geschlossen, da sie gegen das B- und das I-Kriterium verstoßen haben. Bei einer Kontrolle war keine Mitgliederliste vorhanden und es waren ausländische Touristen im Coffeeshop anwesend.

Das B-Kriterium, welches einen Coffeeshop zu einem geschlossenen Club mit Mitgliederliste machte, ist bereits wieder abgeschafft. Der sogenannte ‘Wietpas’ wurde von den Gerichten in Maastricht und Zeeland-West-Brabant als nicht rechtmäßig und damit nicht zulässig erklärt. Das Gericht in Zeeland-West-Brabant stellte dabei fest, dass dieses Kriterium die Konsumenten dazu verpflichtet, Mitglied in einem Verein zu werden, welcher die Durchführung strafbarer Handlungen zum Zweck hat. Das Gericht in Maastricht urteilte, dass die Gemeinde die Bürger nicht aufgrund einer kommunalen Anordnung dazu zwingen kann, Mitglied in einem Club zu werden.

Generalstaatsanwalt Keus

Generalstaatsanwalt Keus

Das I-Kriterium, welches den Zutritt zu Coffeeshops nur für über achtzehn Jahre alte Bewohner der Niederlande ermöglicht, gilt auch weiterhin in mehreren Gemeinden und stellt somit den interessanteren Teil der Aussprache dar. Auch gegen diese Regelung wurde bereits mehrfach geklagt. Das Gericht in Zeeland-West-Brabant befand hierzu, dass es zulässig sei, einen Unterschied zwischen Einwohnern und Touristen zu machen, um den Drogentourismus einzudämmen. Das Gericht in Maastricht urteilte, dass der Bürgermeister das Kriterium besser begründen müsse. Außerdem hätten zunächst weniger drastische Mittel ausprobiert werden müssen, wie z.B. ein Umzug der Coffeeshops, um die Probleme der Gemeinde Maastricht zu lösen.

Willem Vugs, der Besitzer des Toermalijn, der Bürgermeister von Tilburg und der Justizminister sind nach dem Urteil in Berufung gegangen. Der Minister und der Bürgermeister sind der Ansicht, dass das B-Kriterium nicht zu kriminellen Vereinigungen führt. Sie berufen sich dabei auf den Teil des Kriteriums, der festschreibt, dass die Coffeeshops nur eine begrenzte Anzahl Mitglieder haben dürfen und dabei nur auf den lokalen Markt ausgerichtet sind. Der Besitzer des Toermalijn findet, dass das I-Kriterium eine unzulässige Diskriminierung darstellt und im Widerspruch zum Opiumgesetz steht.

In Maastricht sind Marc Josemans, der Besitzer des Easy Going, der Bürgermeister und der Justizminister ebenfalls in Berufung gegangen. Josemans sieht das I-Kriterium im Widerspruch mit dem internationalen Recht, da eine Unterscheidung nach Nationalitäten stattfindet. Ein solcher Unterschied darf nur aufgrund schwerwiegender Gründe gemacht werden. Davon kann nach Ansicht von Josemans keine Rede sein. Nach seiner Ansicht erfüllt ein Coffeeshop eine wichtige Aufgabe im Dienst der Volksgesundheit. Nach europäischem Recht ist es nicht erlaubt, die Gesundheit der Bürger in Gefahr zu bringen. Da ausländische Touristen aber jetzt auf den Straßenhandel ausweichen müssen, wird damit bewusst ihre Gesundheit gefährdet. Weiterhin ist er der Ansicht, dass die aktuellen Regelungen für die Coffeeshops zu willkürlich angewendet werden. Dreissig Jahre lang hätte es keine Probleme gegeben. “Unsere Region ist die Euregio” sagte er. (Anmerkung: Als Euregio wird die Grenzregion im Dreieck Aachen, Maastricht und Lüttich bezeichnet.) Bürgermeister und Minister argumentieren dagegen, dass die Regelung nach weiteren Untersuchungen angepasst werden kann und sehen in ihr immer noch ein probates Mittel um der Overlast durch den Drogentourismus zu begegnen.

In der Sitzung ging es dann auch um den Beschluss von Onno Hoes, des Bürgermeisters von Maastricht, die Beschwerde der Vereniging Officiële Coffeeshops Maastricht (VOCM) gegen die Schließung des Easy Going nicht inhaltlich zu behandeln. Das Gericht in Limburg erklärte im April diesen Jahres eine frühere Berufung gegen diese Nichtbehandlung der Beschwerde für unbergündet und wies sie ab. Der VOCM ging daraufhin in höhere Berufung beim Raad van State.

Die Abteilung Verwaltungsrecht des Raad van State machte nun Gebrauch von der Möglichkeit, eine Anfrage an den Genralstaatsanwalt zu stellen. Diese Möglichkeit wird den Richtern seit Januar 2013 geboten, um damit die Rechtsentwicklung und die Rechtseinheit zu fördern. Leen Keus hat die Aufgabe, diese Anfrage zu entscheiden. Mit Blick auf die unterschiedlichen Urteile der einzelnen Gerichte in den beschriebenen Verfahren hat der Raad van State den ‘advocaat-generaal’ gefragt, ob das B- und das I- Kriterium gegen die Verfassung, internationales Recht oder das Recht der Europäischen Union verstößt.

Heute wurden die drei Rechtssachen behandelt und die Parteien angehört. Der Genralstaatsanwalt bringt seine Einschätzung nach ca. sechs Wochen heraus. Diese wird dann veröffentlicht und geht an die beteiligten Parteien, welche die Möglichkeit haben, hierauf zu reagieren. Wenn die Frist für eine Antwort verstrichen ist, wird der Raad van State in diesen Rechtssachen urteilen. Dieses Urteil soll dann für Rechtseinheit sorgen, weswegen es von enormer Bedeutung für die Zukunft der Coffeeshops ist. Ob das I-Kriterium in Zukunft noch weiter durchgesetzt werden kann oder ob es ebenso wie das B-Kriterium für unzulässig erklärt wird und dann von der Politik wieder zurückgenommen werden muss, hängt von der Einschätzung des Generalstaatsanwalts und dem Urteil des Raad van State ab.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt: Coffeeshopbetreiber sind vogelfrei

$
0
0

Straßburg/Den Haag: Eine Duldungssituation ist ein Status, aus dem keine einklagbaren Rechte entstehen – nicht einmal das Recht auf die eigene wirtschaftliche Existenz. Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem richtungsweisenden Urteil fest. Ein ehemaliger Coffeeshopbetreiber aus Den Haag hatte gegen den niederländischen Staat geklagt, nachdem sein Coffeeshop schon im Jahr 2001 vom damaligen Bürgermeister geschlossen wurde. Diese Klage wurde nun in Straßburg abgewiesen und damit die Auffassung des Raad van State, der letzten Instanz in den Niederlanden, für rechtmäßig erklärt. Dieses Urteil könnte große Auswirkungen auf die gesamten Niederlande haben. Sind Coffeeshops damit doch quasi für die Regierung zum Abschuss freigegeben.

Ist das gerecht? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg - Photo CC-License by r2w6of

Ist das gerecht? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – Photo CC-License by r2w6of

Nachdem sein Coffeeshop 2001, entgegen der Duldungsverordnung der Stadt, geschlossen wurde, zog der Betreiber in Den Haag vor Gericht und bekam Recht. Der Bürgermeister ging nicht in Berufung, weigerte sich aber dennoch die Schließung des Coffeeshops aufzuheben. Daraufhin zog der Coffeeshopbetreiber zum zweiten Mal vor Gericht und bekam wieder Recht. Auch diesmal legte der Bürgermeister keine Berufung ein, ignorierte aber einfach den Richterspruch, der verlangte die Schließung aufzuheben. Das berichtet die Seite “Binnenlands Bestuur“.

Ein drittes Verfahren folgte. Diesmal ging der Bürgermeister in Berufung. Die Verwaltungsgerichtskammer des Raad van State gab dem Bürgermeister Recht. Ein Beschluss eine Duldungslizenz einzuziehen ist kein Beschluss, gegen den verwaltungsrechtliche Mittel eingelegt werden können. Damit steht das Urteil in einer Linie mit der früheren Rechtsprechung zu diesem Thema.

Dabei ließ der Raad van State die beiden vorangegangenen, und mittlerweile rechtsgültigen, Urteile, gegen die keine Berufung eingelegt wurde, völlig außer Acht. Der Standpunkt des Coffeeshopbesitzers, dass nach Straßburger Rechtspraxis und nach Artikel 6 des Europäischen Vertrages über die Menschenrechte der Bürgermeister rechtsgültige Urteile zu respektieren habe, wurde in den Mülleimer verwiesen.

Daraufhin reichte der Coffeeshopbetreiber 2009 in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen den niederländischen Staat ein. Die Klage basierte vor allem auf der Missachtung von Artikel 6 des Europäischen Vertrages über die Menschenrechte, da der Coffeeshopeigner fand, dass ihm ein faires Verfahren vorenthalten wurde. Immerhin hatte der Bürgermeister zwei rechtskräftige Urteile ignoriert. Zudem betonte der Coffeeshopeigentümer, dass seine Lizenz, genau wie eine Gaststättenlizenz von einer Verwaltungsbehörde erteilt worden sei. Wenn gegen den Einzug einer Gaststättengenehmigung geklagt werden könne, müsse man dies auch gegen den Einzug einer Duldungsgenehmigung können.

Der Gerichtshof in Straßburg wollte dieser Argumentation nicht folgen. Für das Gericht überwog, dass der Handel mit Cannabis nach dem niederländischen Opiumwet (Betäubungsmittelgesetz) verboten ist. Keinesfalls könne ein Recht auf das Verrichten von strafbaren Handlungen entstehen, nur weil diese Straftaten nicht verfolgt würden. Selbst dann nicht, wenn die Regierung diese Straftaten duldet. Eine Duldung könne einer rechtlich verbindlichen Genehmigung nicht gleichgestellt werden, so die Richter in Straßburg. Da keine Rede von einem “Recht” des Coffeeshopbetreibers sein könne, urteilte der Gerichtshof für Menschenrechte weiter, könne sich der Kläger auch nicht auf Artikel 6 des Europäischen Vertrages über die Menschenrechte berufen, der rechtsstaatliche Verfahren garantiert.

Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass Coffeeshopbetreiber aus Sicht der Regierung nun nahezu vogelfrei sind. Mit diesem Urteil des Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte, können Behörden Coffeeshops jederzeit nach eigenem Gutdünken und völlig willkürlich behandeln. Der Coffeeshopbetreiber kann sich wegen ungerechtfertigter Schließungen zwar an ein Gericht wenden und Schadenersatz verlangen, aber die Aussichten auf Erfolg in solchen Verfahren sind nach dem Strassburger Urteil noch geringer als zuvor. Ofiziell ist ein Coffeeshopbetreiber immer rechtlos.

Rechtstheoretisch mag das so richtig sein, aber das Rechtsgefühl befriedigt dieses Urteil nicht. Die Gegner der Coffeeshops und der liberalen Verordnung über weiche Drogen können sich die Hände reiben. Sie sind um eine mächtige Waffe reicher.

flattr this!

Maastrichter Einwohner fordern Maßnahmen gegen Overlast

$
0
0
Die Bewohner des angrenzenden Boschstraatkwartier beklagen sich über die Overlast.

Die Bewohner des angrenzenden Boschstraatkwartier beklagen sich über die Overlast.

Die Buurtplatform BBoost (Bürger Boschstraatkwartier Osten) hat sich erneut mit der Bitte an Bürgermeister Onno Hoes gewandt, die Belästigung durch Drogenhändler im Bezirk etwas schneller anzugehen. “Auch heute, Samstag der 15. Februar 2014, hält sich wieder ein Dutzend nordafrikanischer Jugendlicher an der Hasseltkade/Mosae Forum auf und terrorisiert die Nachbarschaft und belästigt Menschen. Und was vermissen wir als Buurtplatform BBOOST? Polizei!”, schreibt BBoost Präsident Carol Berghmans in einem offenen Brief an den Bürgermeister von Maastricht.

Seit der Einführung des Wietpas am 1. Mai 2012 wimmelt es in den Straßen an der Van Hasseltkade, der Hauptstraße wo die Coffeeshopboote Mississippi und Smoky vor Anker liegen, von marokkanischen Jugendlichen, die offensichtlich versuchen Drogen zu verkaufen. An Belgier und Deutsche aber auch Holländer, die einen Joint kaufen möchten, aber nicht genau wissen, wohin sie sich wenden sollen, nun da mehrere Coffeeshops Maastricht aus Protest gegen die Politik von Hoes die Türen geschlossen haben. Die Drogenhändler sind nur zu gern bereit ihnen zu helfen.

Es hat einen großen Einfluss auf die benachbarten Wohngebiete, schreibt Carol Berghmans.
“An mehreren Orten im Boschstraatkwartier werden die Anwohner und auch Besucher unserer Nachbarschaft / Stadt jeden Tag wieder von diesen Leuten belästigt. Im Dezember 2012 haben wir im Viertel mehr als 600 Unterschriften gegen die Plage der Drogenhändler gesammelt. Diese Unterschriften zeigen deutlich, dass wir es als Wohngebiet mehr als müde sind, dass diese Personen unserere Nachbarschaft seit langer Zeit in einem schlechten Licht dastehen lassen. In mehreren Sitzungen im vergangenen Jahr zeigte sich deutlich, dass das Boschstraatkwartier leider die Nummer 1 in der Liste der Overlast Meldungen. Dies sind alles Anzeichen dafür, dass die Bewohner unserer Nachbarschaft wollen, dass nicht nur Sie sondern auch die politischen Parteien in Maastricht endlich etwas tun, um uns von diesem Ärgernis zu befreien.”

Berghmans weist darauf hin, dass er und seine Kollegen in der buurtplatform deutlich gemacht haben, dass es für Hoes Zeit wird, eine Lösung vorzulegen. Oft hat er, zusammen mit mehreren Parteien, neue Wege vorgeschlagen, aber leider wird nicht davon getan, schreibt er. “Daher der wiederholte Aufruf an Sie, aber auch an die lokalen Institutionen und die politischen Parteien, endlich eine Lösung zu finden, so dass wir, aber auch andere Stadtteile in Maastricht, von dieser Art Overlast zu befreien. Oder es muss zuerst etwas sehr Ernstes passiert sein, bevor Minister Opstelten wieder Mittel für unsere Stadt zur Verfügung stellt um uns zu helfen. Denn im letzten Jahr hat dieses zusätzliche Geld wieder etwas den Frieden in unserere Nachbarschaft (leider nur vorübergehend) zurückgebracht.”

flattr this!

Viewing all 161 articles
Browse latest View live